Psychotherapie
Oft wählen wir nicht eigene Wege, sondern von Anderen vorgegebene, bereits begangene, vermeintlich erprobte Wege, um an unser Ziel zu gelangen. Ob aus Gewohnheit, Tradition, Unsicherheit oder Angst eingeschlagen, können diese Wege – weil sie nicht die eigenen sind – früher oder später zum Holzweg werden, zur Sackgasse, zum Irrweg, zum Trampelpfad, manchmal – im Tunnelblick – auch zum Kriegspfad.
Sie sind dann belastend, desorientierend, schmerzhaft, leidvoll, mitunter traumatisierend und verstörend.
In einer Psychotherapie helfen wir Ihnen, Ihren eigenen Weg zu finden, ihn einzuschlagen und darin Halt, Erfüllung und Frieden zu finden.
Sigmund Freud
Eine Psychotherapie vollzieht sich in Form von persönlichen Gesprächen, die dabei helfen, den belastenden, schmerzhaften, leidvollen, traumatisierenden Dimensionen Ihrer Biografie ihre Macht zu nehmen, sie zu entschärfen und aufzulösen.
In einer Psychotherapie behandeln wir seelische Verletzungen wie Burnout, Depressionen, Ängste, posttraumatische Belastungsstörungen und deren körperliche Folgen, die psychosomatischen Störungen, d.h. Beschwerden wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Herzrasen, etc., bei denen ärztlicherseits keine körperliche Ursache gefunden werden konnte.
1. Terminvereinbarung – So erreichen Sie uns
Der erste Schritt zu Ihrer psychotherapeutischen Unterstützung ist ganz einfach: Vereinbaren Sie einen Termin für unsere psychotherapeutische Sprechstunde.
Freie Termine geben wir sofort bei der Terminservicestelle (TSS) bekannt. Sie können diese direkt über die TSS buchen. Rufen Sie dazu die Telefonnummer 116 117 an und vereinbaren Sie einen passenden Termin in unserer Praxis. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
2. Psychotherapeutische Sprechstunde – Ihr erstes Kennenlernen
In der psychotherapeutischen Sprechstunde nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen in einem geschützten Rahmen zu besprechen. Sie können in Ruhe ankommen, Fragen stellen und gemeinsam mit uns herausfinden, ob eine Therapie für Sie sinnvoll ist. Auch wenn Sie noch unsicher sind: Die Sprechstunde dient Ihrer Orientierung.
Am Ende des Gesprächs klären wir gemeinsam, ob wir Ihnen eine Therapie anbieten können oder ob andere Wege für Sie hilfreich sein könnten.
Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an der Sprechstunde bedeutet nicht automatisch, dass eine Therapie begonnen wird – sie dient zunächst der Klärung und Beratung.
3. Probatorik – Gemeinsames Vertiefen
Wenn für beide Seiten eine Zusammenarbeit möglich ist, folgt die sogenannte Probatorik mit bis zu vier Sitzungen. In dieser Phase lernen wir uns besser kennen und sprechen über Ihre Lebenssituation, Ihre Themen und Ziele.
Die Probatorik hilft, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und zu prüfen, ob eine Therapie für Sie hilfreich ist. Sie bildet die wichtige Grundlage für jede erfolgreiche therapeutische Begleitung.
4. Beginn der Therapie – Ihr individueller Weg
Wenn nach der Probatorik klar ist, dass wir gemeinsam weiterarbeiten möchten, stellen wir für Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Therapie beginnen.
Wir begleiten Sie dann zuverlässig, professionell und mit Empathie auf Ihrem Weg zu mehr innerer Stabilität und Lebensqualität.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie ein Stück auf Ihrem Weg zu begleiten
Die Kosten einer Psychotherapie.
Da unsere Praxis von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassen ist, werden die Kosten der Behandlung in der Regel vollumfänglich von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Auf Wunsch können Sie die Kosten auch selbst zahlen.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten kommt es auf den jeweiligen Tarif an, zu dem Sie sich versichert haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor.
Die Abrechnung bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erfolgt in unserer Praxis grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). In unserer Honorarvereinbarung wird der 3,5-fache Satz (ohne besondere Begründung) vereinbart. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen.